Allgemeine Geschäftsbedingungen

MiLo Hausmeisterservice | Stand 18.10.2026

1 Vertragspartner und Geltungsbereich

Vertragspartner ist Mischa Lohrengel, handelnd unter MiLo Hausmeisterservice, Im Kirchgraben 46, 56567 Neuwied. Telefon: 02631 8738998; Mobil: 0159 01909866; E-Mail: info@milo-hausmeisterservice.de; Internet: https://milo-hausmeisterservice.de.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Hausmeister-, Reinigungs- und Objektbetreuungsleistungen gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen werden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.

2 Beauftragung und Leistungsumfang

Art, Umfang, Objekt, Ausführungszeiten, Rhythmus und Vergütung ergeben sich aus dem angenommenen Angebot oder der jeweiligen Auftragsvereinbarung. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots oder durch eine von uns bestätigte Beauftragung zustande. Bei telefonischen Notdienstaufträgen können die Konditionen mündlich vereinbart werden; wir bestätigen sie möglichst vor Einsatzbeginn in Textform.

Unsere Leistungen können insbesondere Treppenhaus- und Unterhaltsreinigung, Glas- und Fensterreinigung, Objektkontrollen, Pflege von Außenanlagen, Rollservice für Abfallbehälter sowie zulässige Kleinreparaturen umfassen. Geschuldet sind ausschließlich die beauftragten Leistungen. Fensterreinigung, Rollladen- und Außenjalousienreinigung sowie Sonderarbeiten gehören nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zum Auftrag.

Zulassungspflichtige Fachhandwerksarbeiten, insbesondere Eingriffe in Elektro-, Gas-, Wasser- und Heizungsinstallationen, sind nicht Bestandteil allgemeiner Hausmeisterleistungen. Soweit erforderlich, werden entsprechend berechtigte Fachbetriebe gesondert beauftragt. Eine unmittelbare Beauftragung im Namen des Kunden setzt eine entsprechende Vollmacht voraus.

Zusatzleistungen und Änderungen des Leistungsumfangs werden vor ihrer Ausführung einschließlich der Vergütung abgestimmt. Gesetzliche Befugnisse zur Abwehr einer unmittelbar drohenden Gefahr bleiben unberührt. Eine allgemeine Vollmacht zu kostenpflichtigen Zusatzarbeiten wird durch diese AGB nicht erteilt.

3 Zugang und Mitwirkung

Der Auftraggeber ermöglicht den vereinbarten und sicheren Zugang zu den betroffenen Flächen und stellt die für die Leistung erforderlichen Informationen zur Verfügung. Er weist auf bekannte Gefahren, empfindliche Oberflächen, Vorschäden, Alarmanlagen und besondere Objektvorgaben hin. Soweit für die beauftragte Leistung erforderlich und vereinbart, werden Wasser und Strom am Objekt bereitgestellt.

Kann eine Leistung wegen fehlenden Zugangs oder anderer Hindernisse nicht erbracht werden, informieren wir den Auftraggeber. Etwaige Vergütungs- oder Ersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen; ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb werden nach Maßgabe des Gesetzes berücksichtigt. Eine automatische Ausfallpauschale wird nicht erhoben.

4 Preise und Abrechnung

Es gilt die bei Vertragsschluss vereinbarte Vergütung. Soweit die Parteien eine Abrechnung nach Zeitaufwand zu den nachstehenden Konditionen vereinbaren und kein abweichender Preis festgelegt ist, beträgt der reguläre Hausmeister-Stundensatz je eingesetzter Person 46,41 EUR einschließlich 19 % Umsatzsteuer (39,00 EUR netto). Für Reinigungs- und sonstige Leistungen gilt der jeweilige Angebotspreis.

Bei zeitabhängiger Abrechnung wird je Einsatz und eingesetzter Person die erste Arbeitsstunde vollständig berechnet, auch wenn die tatsächliche Arbeitszeit kürzer ist. Ab der 61. Arbeitsminute erfolgt die Abrechnung minutengenau nach dem jeweils vereinbarten Stundensatz. Diese Mindestberechnung gilt auch bei Notdiensten und spontanen Beauftragungen. Bei Pauschal- oder Festpreisaufträgen gilt die vereinbarte Vergütung; eine zusätzliche Mindeststunde wird nicht berechnet.

Bei Notdiensten und spontanen Beauftragungen berechnen wir für An- und Abfahrt zusammen einmalig 11,90 EUR einschließlich 19 % Umsatzsteuer (10,00 EUR netto) pro Einsatz. Spontane Beauftragungen sind kurzfristig zusätzlich angeforderte Einsätze außerhalb bereits fest eingeplanter Termine. Die Einordnung und die Fahrtkosten werden vor Beauftragung mitgeteilt. Die Pauschale fällt für denselben Einsatz unabhängig von der Zahl der eingesetzten Personen nur einmal an und umfasst Hin- und Rückfahrt einschließlich der Fahrtzeit. Bei fest geplanten Terminen fallen keine An- und Abfahrtskosten an. Fahrtzeit wird nicht zusätzlich als Arbeitszeit berechnet und zählt nicht zur ersten Arbeitsstunde vor Ort.

Material, Entsorgung und Spezialgeräte werden nur nach vorheriger Vereinbarung berechnet. Für Notdienste gilt ergänzend Ziffer 5. Dieselben Kosten werden nicht mehrfach angesetzt.

Die Bruttopreise sind die maßgeblichen Endpreise für Verbraucher. Die Nettobeträge dienen der zusätzlichen Information. Änderungen einer veröffentlichten Preisliste verändern bereits geschlossene Verträge nicht automatisch.

5 Notdienst und Zuschläge

Ein Notdienst liegt bei einem gesondert beauftragten dringenden Einsatz vor, der zur Abwehr oder Begrenzung eines unmittelbar drohenden Schadens oder einer Gefahr nicht bis zum nächsten regulären Arbeitstermin aufgeschoben werden kann. Planmäßige Reinigungs-, Rollservice- oder sonstige Vertragstermine werden dadurch nicht automatisch zu Notdiensteinsätzen.

Eine durchgehende Erreichbarkeit, Rufbereitschaft oder feste Reaktionszeit wird nur geschuldet, wenn dies gesondert vereinbart wurde. Die Annahme eines Notdiensteinsatzes richtet sich ansonsten nach unserer Verfügbarkeit. Unsere Tätigkeit bleibt auf die fachlich und rechtlich zulässigen Maßnahmen begrenzt.

Für gesondert beauftragte Hausmeister-Notdienste gelten auf Basis des regulären Stundensatzes folgende Preise je eingesetzter Person. Die Zuschläge gelten für die berechnete Arbeitszeit einschließlich der Mindestberechnung der ersten Stunde, nicht für Fahrtkosten oder Material:

Sonntag: 100 % Zuschlag | 92,82 EUR brutto / 78,00 EUR netto je Stunde.
Gesetzlicher Feiertag: 150 % Zuschlag | 116,03 EUR brutto / 97,50 EUR netto je Stunde.

Sonntags gilt der Zuschlag von 100 %, an gesetzlichen Feiertagen am Einsatzort der Zuschlag von 150 %, jeweils von 00:00 bis 24:00 Uhr. Fallen Sonntag und Feiertag zusammen, gilt ausschließlich der Feiertagszuschlag. Für zeitlich übergreifende Einsätze wird die Arbeitszeit dem jeweiligen Kalendertag zugeordnet. Weitere Nacht- oder Samstagszuschläge werden durch diese AGB nicht erhoben.

Eine gesonderte Notdienst-Einsatzpauschale wird nicht erhoben. Zusätzlich zur Arbeitszeit fallen ausschließlich die in Ziffer 4 geregelten An- und Abfahrtskosten sowie gesondert vereinbarte Material- oder sonstige Zusatzkosten an. Die erste Arbeitsstunde wird auch beim Notdienst voll berechnet; ab der zweiten Stunde erfolgt die Abrechnung minutengenau. Bei einem Wechsel des Kalendertags wird eine gegebenenfalls erforderliche Ergänzung auf die erste volle Stunde mit dem bei Einsatzbeginn geltenden Stundensatz berechnet.

Vor Annahme eines Notdienstauftrags teilen wir die geltenden Stundensätze, die Mindestberechnung der ersten Arbeitsstunde, die An- und Abfahrtskosten und sonstige vorhersehbare Zusatzkosten mit. Für eine bloße telefonische Anfrage werden weder Arbeitszeit noch Fahrtkosten berechnet.

6 Durchführung und Termine

Wir führen die vereinbarten Arbeiten fachgerecht und mit geeigneten Mitteln aus. Bei der Ausführung beachten wir die vereinbarten Objektvorgaben. Die rechtliche Einordnung als Dienst- oder Werkleistung richtet sich nach der konkret geschuldeten Leistung; ein vereinbarter Reinigungserfolg bleibt geschuldet.

Ist die vereinbarte Ausführung durch Witterung, Gefahren am Objekt oder andere erhebliche Hindernisse beeinträchtigt, informieren wir den Auftraggeber und stimmen das weitere Vorgehen ab. Eine Leistung gilt nicht allein wegen einer Verhinderung als erbracht. Gesetzliche Rechte bei Verzögerung oder Unmöglichkeit bleiben bestehen.

Beim Rollservice bestimmt die Auftragsvereinbarung insbesondere Behälter, Bereitstellungsplätze und Zeiten. Änderungen des Abfuhrplans sind uns mitzuteilen, soweit dessen Überwachung nicht zu unserem vereinbarten Leistungsumfang gehört. Eine Garantie für die tatsächliche Leerung durch den Entsorgungsbetrieb wird nicht übernommen.

Objektkontrollen dienen der vereinbarten Sichtkontrolle zugänglicher Bereiche. Sie ersetzen keine fachtechnischen Prüfungen oder Gutachten. Drohnenaufnahmen und hierauf beruhende Berichte sind nur bei gesonderter Beauftragung geschuldet; Umfang und Grenzen werden im jeweiligen Auftrag festgelegt.

7 Schlüssel und Leistungsnachweise

Überlassene Schlüssel und Zutrittsmittel werden sorgfältig verwahrt, nur zur Auftragserfüllung verwendet und nach Ende der Überlassung zurückgegeben. Verlust oder Missbrauch teilen wir dem Auftraggeber unverzüglich mit. Die Haftung richtet sich nach Ziffer 10; ein pauschaler Ausschluss für Schlüssel- oder Schließanlagenschäden erfolgt nicht.

Leistungsnachweise können auf Papier oder digital, beispielsweise über MiLo Digital, geführt werden. Eine digitale Erfassung ersetzt keine gesetzlich erforderliche Abnahme und begründet keine unwiderlegbare Vermutung ordnungsgemäßer Leistung. Personenbezogene Daten werden nur im rechtlich zulässigen Umfang verarbeitet; ergänzende Informationen ergeben sich aus unserer gesonderten Datenschutzerklärung.

8 Rechnung und Zahlung

Die Fälligkeit der Vergütung richtet sich nach der Auftragsvereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften. Soweit keine abweichende Vereinbarung besteht, ist die fällige Vergütung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung zu zahlen. Gesetzliche Voraussetzungen der Fälligkeit, insbesondere eine erforderliche Abnahme bei Werkleistungen, bleiben unberührt.

Bei laufenden Leistungen wird der Abrechnungszeitraum im Vertrag festgelegt. Zahlungsverzug, Verzugszinsen und etwaige weitere Ansprüche richten sich nach dem Gesetz. Gegenüber Verbrauchern tritt Verzug nach 30 Tagen nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und bei entsprechendem Hinweis ein. Gesetzliche Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte werden nicht eingeschränkt.

9 Beanstandungen und Mängel

Bitte melden Sie Beanstandungen möglichst zeitnah mit Angabe des Objekts und der betroffenen Leistung, damit wir sie prüfen und erforderlichenfalls nacherfüllen können. Diese Bitte begründet keine Ausschlussfrist. Die gesetzlichen Mängelrechte, Verjährungsfristen und Beweislastregeln bleiben unberührt.

Soweit gesetzlich erforderlich, ist uns Gelegenheit zur Nacherfüllung einzuräumen. Gesetzliche Rechte auf Minderung, Rücktritt, Selbstvornahme, Schadensersatz oder sonstige Ansprüche bleiben unter ihren jeweiligen Voraussetzungen bestehen. Die Unterschrift auf einem Leistungsnachweis ist kein pauschaler Verzicht auf Mängelrechte.

10 Haftung

Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ebenfalls unberührt bleiben Ansprüche nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften und aus ausdrücklich übernommenen Garantien.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir für sonstige Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für sonstige Schäden bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für die persönliche Haftung unserer Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen. Gesetzliche Ansprüche auf Erfüllung und Nacherfüllung werden dadurch nicht ausgeschlossen.

11 Laufzeit und Kündigung

Beginn, Laufzeit und vereinbarte Kündigungsfristen laufender Objektverträge ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag unter Beachtung zwingender gesetzlicher Grenzen. Fehlt eine wirksame Vereinbarung über die Laufzeit, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eine automatische Vertragsverlängerung wird durch diese AGB nicht vereinbart.

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund und sonstige zwingende gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt. Kündigungen können in Textform, beispielsweise per E-Mail, erklärt werden, soweit nicht eine zwingende gesetzliche Vorschrift eine andere Form verlangt. Bei der Beendigung einzelner Werkaufträge richtet sich die Abrechnung nach den gesetzlichen Vorschriften; eine pauschale Stornogebühr wird nicht vereinbart.

12 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen und außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Soweit ein solches Recht besteht, stellen wir die erforderliche Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular gesondert zur Verfügung. Diese AGB ersetzen diese Unterlagen nicht.

Ein Beginn vor Ablauf der Widerrufsfrist erfolgt nur unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen. Eine Zustimmung hierzu und die gegebenenfalls erforderliche Bestätigung über die Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts werden gesondert eingeholt. Die Zustimmung zu diesen AGB allein genügt dafür nicht.

Bei ausdrücklich angeforderten dringenden Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten kann die Ausnahme nach § 312g Absatz 2 Nummer 11 BGB greifen. Sie gilt nur im gesetzlichen Umfang und nicht pauschal für jeden als Notdienst bezeichneten Auftrag oder für nicht ausdrücklich verlangte Zusatzleistungen.

13 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt, soweit diese nach den anwendbaren Vorschriften gelten. Für Gerichtsstand und Erfüllungsort gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Sind einzelne Bestimmungen unwirksam oder nicht einbezogen, richten sich die Rechtsfolgen nach § 306 BGB. Änderungen dieser AGB werden für bestehende Verträge nur nach wirksamer Vereinbarung Vertragsbestandteil.